BZ.medien

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden – damit auch für die BZ.medien Logistik KG und ihre Töchter.

Grundpfeiler aller unserer Bemühungen ist unsere Grundsatz­erklärung, die hier vollständig und im Wortlaut zu lesen ist. Die Verfahrensordnung für das Beschwerde­verfahren ist hier verfügbar.